Zinngiesserzunft. 1580, 23. November. Die Sächs. Nat. Univ. verordnet, dass keine Zinngiesserwaren, bei Verlust derselben, von Auswärts eingeführt und verkauft werden dürfen. + Dasselbe in deutscher Übersetzung.
Titel
Zinngiesserzunft. 1580, 23. November. Die Sächs. Nat. Univ. verordnet, dass keine Zinngiesserwaren, bei Verlust derselben, von Auswärts eingeführt und verkauft werden dürfen. + Dasselbe in deutscher Übersetzung.