Seilerzunft. 1855, 19. Februar, Kronstadt. Das Kronst. Polizei-Revisorat ordnet an, dass die Meister der Seilerzunft durch den Zunftvorstand anzuhalten seien, sämtliche Vorräte von Flachs und Hanf von den Aufböden binnen 24 Stunden zu beseitigen. Zuwid
Titel
Seilerzunft. 1855, 19. Februar, Kronstadt. Das Kronst. Polizei-Revisorat ordnet an, dass die Meister der Seilerzunft durch den Zunftvorstand anzuhalten seien, sämtliche Vorräte von Flachs und Hanf von den Aufböden binnen 24 Stunden zu beseitigen. Zuwid