König Ludwig II. schützt die Fassbinder in ihrer Freiheit, in allen Orten des Königsbodens ihre Erzeugnisse ungehindert abzusetzen.

Titel
König Ludwig II. schützt die Fassbinder in ihrer Freiheit, in allen Orten des Königsbodens ihre Erzeugnisse ungehindert abzusetzen.
Signatur
IV.E.10
Sprache
latein
Art
Papier
Siegel
aufg. Siegel
Erscheinungsort
Tatha
Erscheinungsjahr
1523, 27. September
Abgangsdatum
A.S.Bv.26.08.1974