Der Rat der Stadt erteilt den Fassbindern Vollmacht, ihre Rechte in der Stadt und im Burzenland jederzeit wahrzunehmen.
- Titel
- Der Rat der Stadt erteilt den Fassbindern Vollmacht, ihre Rechte in der Stadt und im Burzenland jederzeit wahrzunehmen.
- Signatur
- IV.E.41
- Sprache
- dt.
- Art
- Pergament
- Siegel
- Hängesiegel
- Erscheinungsort
- Kronstadt
- Erscheinungsjahr
- 1630, 25. August
- Abgangsdatum
- A.S.Bv.26.08.