Der Kronstädter Magistrat bringt allen Einwohnern der Stadt den allerh. Hofbefehl zur Kenntnis, wodurch jeder Einwohner ohne Ausnahme, verpflichtet ist, über seinen gesamten Fruchtvorrat einen genauen Überschlag zu machen, um diesen bei Aufruf getr

Titel
Der Kronstädter Magistrat bringt allen Einwohnern der Stadt den allerh. Hofbefehl zur Kenntnis, wodurch jeder Einwohner ohne Ausnahme, verpflichtet ist, über seinen gesamten Fruchtvorrat einen genauen Überschlag zu machen, um diesen bei Aufruf getr
Signatur
IV.G.1.41
Sprache
dt.
Erscheinungsjahr
1771, 4. Dez.
Umfang
2 S.
Abgangsdatum
A.S.Bv.26.08.1974