Der Kronstädter Magistrat an den Sanator u. Allodial Inspector. Letzters soll die Notarien der ihnen unterstellten Ortschaften belehren und dazu anhalten, bis 20.November 1812 die anbefohlenen Ausweise zu verfertigen und in doppeltem Exemplar dem Mag

Titel
Der Kronstädter Magistrat an den Sanator u. Allodial Inspector. Letzters soll die Notarien der ihnen unterstellten Ortschaften belehren und dazu anhalten, bis 20.November 1812 die anbefohlenen Ausweise zu verfertigen und in doppeltem Exemplar dem Mag
Signatur
IV.G.1.37
Sprache
dt.
Erscheinungsjahr
1812
Umfang
1 S.
Abgangsdatum
A.S.Bv.26.08.1974