Seilerzunft. 1853, 8. Juni. Der Kronst. Magistrat ordnet auf Ansuchen des röm. kath. Stadtpfarrers an, dass die Meister der Sielerzunft die röm. kath. Lehrlinge zu regelmässigem Kirchenbesuch anzuhalten verpflichtet sind.
Titel
Seilerzunft. 1853, 8. Juni. Der Kronst. Magistrat ordnet auf Ansuchen des röm. kath. Stadtpfarrers an, dass die Meister der Sielerzunft die röm. kath. Lehrlinge zu regelmässigem Kirchenbesuch anzuhalten verpflichtet sind.