Seilerzunft. 1861, 13. Nov., Kronstadt.- Der Kronst. Magistrat ordnet an, dass sämtliche Zunftmitglieder ihre Einkommen- Steuerbekenntnisse pro 1861/62 abzugeben, haben, widrigenfalls ihnen die Einkommensteuer des Jahres 1861 vorgeschrieben werden wird.
Titel
Seilerzunft. 1861, 13. Nov., Kronstadt.- Der Kronst. Magistrat ordnet an, dass sämtliche Zunftmitglieder ihre Einkommen- Steuerbekenntnisse pro 1861/62 abzugeben, haben, widrigenfalls ihnen die Einkommensteuer des Jahres 1861 vorgeschrieben werden wird.