Tuchscheererzunft. 1715, 23. März.- Deliberat des Kronst. Judicates, wonach die Tuchscheererzunft in ihren Gerechtsamen nicht beunruhigt werden und es den Tuchmachern verboten sein soll, weiterhin ihre Tücher selbs zu scheeren.
Titel
Tuchscheererzunft. 1715, 23. März.- Deliberat des Kronst. Judicates, wonach die Tuchscheererzunft in ihren Gerechtsamen nicht beunruhigt werden und es den Tuchmachern verboten sein soll, weiterhin ihre Tücher selbs zu scheeren.