Wollenweberzunft.1794, 3. April. Kundmachung des Kronst. Judicates verbietet bei Konfiscation der Ware den Verkauf von Wolle und Zecketuchen im Strassenhandel.
Titel
Wollenweberzunft.1794, 3. April. Kundmachung des Kronst. Judicates verbietet bei Konfiscation der Ware den Verkauf von Wolle und Zecketuchen im Strassenhandel.