Seifensiederzunft. 1823, 3. März. Die Hermannst. Polizeidirektion bestätigt, dass Kerzenverkauf nicht nur zünftigen Meistern, sondern auch Privatpersonen gestattet ist.
Titel
Seifensiederzunft. 1823, 3. März. Die Hermannst. Polizeidirektion bestätigt, dass Kerzenverkauf nicht nur zünftigen Meistern, sondern auch Privatpersonen gestattet ist.