Norma nach welcher sich dermahlen die in dero Fürstenthum Siebenbürgen beruhrende Militiae zu regulieren und das Verpflegungswerk zu observieren hat. Erlassen ddto Müllenbach 17.Dez. 1717 vom komm. General St. v. Stainville.
Titel
Norma nach welcher sich dermahlen die in dero Fürstenthum Siebenbürgen beruhrende Militiae zu regulieren und das Verpflegungswerk zu observieren hat. Erlassen ddto Müllenbach 17.Dez. 1717 vom komm. General St. v. Stainville.